Rechtserhaltende Benutzung eingetragener Marken durch abgewandelte Marken
Rechtserhaltende Benutzung eingetragener Marken durch abgewandelte Marken

Rechtserhaltende Benutzung eingetragener Marken durch abgewandelte Marken

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2014


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Kanzlei Philipp Fürst

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Bekannte Markenprodukte sind oft viele Jahre, gar Jahrzehnte im Markt. Es versteht sich deshalb von selbst, dass das Markenbild solcher Markenprodukte einem ständigen Wandel unterzogen ist, wenn es der Zeit folgen und sich modernisieren will. Betroffen sind sowohl Schriftbild als auch Form und Farbe.

Diese Veränderungen machen es nicht nur notwendig, das jeweilige Markenbild schützen zu lassen, sondern mitunter auch, Markenbilder und Abwandlungen dieser Markenbilder quasi auf Vorrat anzumelden.

In der jüngsten Vergangenheit wurde hierzu die Frage sensibilisiert, ob und inwiefern mit der konkreten Markenbenutzung auch andere eingetragene oder nicht eingetragene Marken benutzt werden.

Es geht darum, ob es Sinn macht, für markenführende Unternehmen durch kumulative Registrierungen von Markenlementen ein Portfolio aufzubauen, mit dem sie einen umfassenden Markenschutz erhalten.

Kurzum: Es macht Sinn.        

DENKRAUM... zeigt, warum.


Philipp Fürst

Philipp Fürst

DE, Bremen

Rechtsanwalt

Kanzlei Philipp Fürst

Publikationen: 86

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