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Reisepässe mit elektronischem Gesichtsbild und Fingerabdruck

Reisepässe mit elektronischem Gesichtsbild und Fingerabdruck

Reisepässe mit elektronischem Gesichtsbild und Fingerabdruck

Die EG-Verordnung 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

Beitrag, Deutsch, Kohlhammer Verlags-GmbH

Autor: Dr. Gerrit Hornung

Herausgeber / Co-Autor: Alexander Roßnagel

Erscheinungsdatum: 2005


Quelle: Die Öffentliche Verwaltung

Seitenangabe: 983

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Am 18.1.2005 trat die EG-Verordnung 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EG-Pass-VO) in Kraft. Sie legt als unmittelbar verbindliches Recht für alle EU-Bürger fest, dass in den Reisepässen der EU-Mitgliedstaaten zwei biometrische Datensätze elektronisch gespeichert werden. In neuen Pässen muss 18 Monate nach der Festelegung der technischen Formate (die im Februar 2005 erfolgt ist) ein Datensatz über das Vollbild des Gesichts und 36 Monate nach diesem Zeitpunkt ein Datensatz über die Fingerabdrücke enthalten sein. Dieser Digitale Reisepass wird gemäß der Neufassung der Passmusterverordnung vom 8.8.2005 bereits zum 1. November 2005 eingeführt, sein bisherigen Format behalten und die elektronischen Daten in einem Radiofrequenz(RF)-Chip speichern.