Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Rechtsservice Spanien
Erscheinungsdatum: 2008
Quelle: Deutsche Botschaft Madrid
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Zahlreiche Personen in Spanien erhalten Renten aus Deutschland. Die Zahlungen werden von verschiedenen deutschen Rentenkassen geleistet. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute zur Durchführung der Auszahlung der monatlichen Beträge.
Merkblatt zur allgemeinen Rentensituation international
Merkblatt zur Europäischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Neuanträge / Hinterbliebenenrente / Inhaltliche Beratung
Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zu Rentenanpassungen, zur Genehmigung von Anträgen etc. muss weitgehend den Spezialisten der verschiedenen Rentenstellen überlassen bleiben.
Das Rechtsservice Team bei der Bestellung von Antragsformularen, Weiterleitung von Anträgen und Schreiben und der Beglaubigung evtl. einzureichender Kopien behilflich sein.
Scheckverlust / Ausbleiben einer Zahlung
Sollte eine Zahlung ausbleiben oder ein Scheck nicht ankommen, kann das Rechtsservice Team bei der Reklamation behilflich sein.
Hierzu bedarf es der Adresse der Rentenkasse sowie der Referenznummer, unter welcher die Rente läuft, sowie der Angabe des Monats, auf den sich die Reklamation bezieht. Die Anzeige, daß eine Zahlung den Rentenberechtigten nicht erreicht hat, kann auch per Brief oder Fax erfolgen. Bei Überweisungen und Scheckzusendungen kann es zu Verspätungen
kommen.
Lebensbescheinigungen
Üblicherweise bitten die deutschen Rentenkassen den Berechtigten einmal pro Jahr um eine amtliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigungen können das Generalkonsulat und die deutschen Honorarkonsuln im Amtsbezirk vornehmen. Unser Rechtsservice Team ist Ihnen hierbei gerne behilflich.
Hierzu hat der Berechtigte mitzubringen:
Anfragen zu Rentenzahlungen können an folgende Mail-Adresse gerichtet werden:
Die Sammelanschrift lautet:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
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