Rentenversicherung in Spanien
Rentenversicherung in Spanien

Rentenversicherung in Spanien

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Rechtsservice Spanien

Erscheinungsdatum: 2008

Quelle: Deutsche Botschaft Madrid


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Rechtsservice Spanien

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Rentenangelegenheiten


Zahlreiche Personen in Spanien erhalten Renten aus Deutschland. Die Zahlungen werden von verschiedenen deutschen Rentenkassen geleistet. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute zur Durchführung der Auszahlung der monatlichen Beträge.

Merkblatt zur allgemeinen Rentensituation international

Merkblatt zur Europäischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Neuanträge / Hinterbliebenenrente / Inhaltliche Beratung

Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zu Rentenanpassungen, zur Genehmigung von Anträgen etc. muss weitgehend den Spezialisten der verschiedenen Rentenstellen überlassen bleiben.

Das Rechtsservice Team bei der Bestellung von Antragsformularen, Weiterleitung von Anträgen und Schreiben und der Beglaubigung evtl. einzureichender Kopien behilflich sein.


Scheckverlust / Ausbleiben einer Zahlung

Sollte eine Zahlung ausbleiben oder ein Scheck nicht ankommen, kann das Rechtsservice Team bei der Reklamation behilflich sein.

Hierzu bedarf es der Adresse der Rentenkasse sowie der Referenznummer, unter welcher die Rente läuft, sowie der Angabe des Monats, auf den sich die Reklamation bezieht. Die Anzeige, daß eine Zahlung den Rentenberechtigten nicht erreicht hat, kann auch per Brief oder Fax erfolgen. Bei Überweisungen und Scheckzusendungen kann es zu Verspätungen
kommen.

Lebensbescheinigungen

Üblicherweise bitten die deutschen Rentenkassen den Berechtigten einmal pro Jahr um eine amtliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigungen können das Generalkonsulat und die deutschen Honorarkonsuln im Amtsbezirk vornehmen. Unser Rechtsservice Team ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Hierzu hat der Berechtigte mitzubringen:

  • ein gültiges Ausweisdokument und den von der Rentenkasse erhaltenen Vordruck.
  • Die Rücksendung der abgestempelten Bescheinigung übernimmt der Rentenempfänger selbst. Sollte der Rentenempfänger nicht in der Lage sein, persönlich im Generalkonsulat zu erscheinen, müssen folgende Unterlagen
    beigebracht werden:
  • Lebensbescheinigung der für den Wohnort des Rentners zuständigen Polizeidienststelledie von dem Rentner unterschriebene Lebensbescheinigung.
    Falls er nicht selbst unterschreiben kann
  • ein ärztliches Attest, das dies bestätigt
  • Heiratsurkunde oder Libro de Familia, falls der Name in der Lebensbescheinigung nicht identisch ist mit dem im Ausweispapier
  • Reisepaß oder Personalausweis des Rentners
  • ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass der Rentner nicht persönlich im Generalkonsulat erscheinen kann/konnte.

Anfragen zu Rentenzahlungen können an folgende Mail-Adresse gerichtet werden:

rents.berlin@deutschepost.de

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Die Sammelanschrift lautet:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin

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