Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Anwalt-Suchservice
Autor: Hermann Kulzer, Fachanwalt
Erscheinungsdatum: 20.08.2008
Quelle: Anwalt.de
Seitenangabe: 12-13
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Verlag Dr. Otto Schmidt
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I. Pflichten des Aufsichtsrats
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand zu überwachen. Er muss dazu die Bücher, Geschäftsvorgänge und Vermögen der Gesellschaft einsehen und prüfen.
Die Aufsichtsratsposition ist eine persönliche Aufgabe.
1. Aufsichtsratssitzung
2. Pflicht zur Überwachung
3. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte
4. Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand
5. Geschäftsgeheimnisse
6. Insiderkenntnisse
II. Beginn der Aufsicht: Bei Gründung
Die Pflicht zur Aufsicht ergibt sich bereits bei Gründung der Gesellschaft. Geprüft werden müssen alle Angaben der Gründer über die Übernahme der Aktien, über Einlagen auf das Grundkapital und über die Feststetzungen nach §§ 26 und 27 Aktiengesetz. Das gleiche gilt für Sacheinlagen und Sachübernahmen. Es muss auch geprüft werden, ob der Wert der Sacheinlagen oder Sachübernahmen mindestens den Ausgabebetrag erreicht.
Allein hier zeigen sich, aufgrund der umfassenden Rechtsprechung zur verdeckten Sachgründung, die Risiken der Aufsichtsräte.
III. Haftung des Aufsichtsrats
1. Beweislast und Beweislastumkehr
2. Beweismittel
3. Haftungsvermeidung: Bedenken anmelden oder Niederlegen
4. Haftpflichtversicherung
IV. Sonstiges
1. Klage gegen Aufsichtsrat
2. Effizienz der Aufsicht
3. Keine Rechtsberatung
V. Empfehlung: Qualifizierte, unabhängige Aufsichtsräte gut vergüten
Die niedrige Vergütung steht der notwendigen Professionalisierung entgegen. Vor allem sind hohe Haftungsrisiken bei der Vergütung angemessen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass qualifizierte Aufsichtsräte tatsächlich Aufsicht üben müssen und dafür auch angemessen entlohnt werden sollen.
Wir empfehlen Aufsichtsratspositionen mit kritischen Aufsichtsräten zu besetzen. Kaufmännisch geschulte und spezialisierte Rechtsanwälte/Fachanwälte sind aufgrund ihrer fundierten Rechtskenntnisse, Erfahrungen, Verschwiegenheitsverpflichtung als professionelle Aufsichtsräte/Compliance Officers gut geeignet. Das Einkommen sollte dem Risiko entsprechend angepasst werden. Aufsichtsräte sollten alle Haftpflichtversicherungen haben.
Hermann Kulzer, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachthemen
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