Aufsatz, Deutsch, 4 Seiten
Autor: Prof. Dr. Dieter Müller
Erscheinungsdatum: 2006
Quelle: Straßenverkehrsrecht 1/2006
Seitenangabe: 13-16
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Die verkehrspolitische Frage, ob das Fahrlehrerrecht reformiert werden soll und wenn ja, in welchem Umfang steht seit dem Jahr 1998 – man möchte meinen endlich – wieder einmal auf der Tagesordnung eines Verkehrsgerichtstages. Damals hatte der 36. Deutsche Verkehrsgerichtstag in seinem AK I die neuen Strukturen im Fahrschulwesen beleuchtet und heute befasst sich der Arbeitskreis IV des 44. Verkehrsgerichtstages mit dem Thema „Reform des Fahrlehrerrechts“, aller Voraussicht nach allerdings ohne eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erreichen.
Die anstehende Reform des Fahrlehrerrechts benötigt dringend entweder die Wiederbelebung vorhandener Reformimpulse oder gänzlich neue Impulse und bietet aufs Ganze betrachtet durchaus den Stoff für wichtige sicherheitsrelevante Diskussionen und wegweisende Beschlüsse. Dabei wäre es aus grundsätzlichen Erwägungen sehr wünschenswert, dass den von Verkehrsgerichtstagen ausgehenden fachlichen Impulsen eine größere Fernwirkung als bisher beschieden wäre.
Nach der Vorankündigung im offiziellen Flyer der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft sollen mit den drei Hauptthemen „Fahrlehrerausbildung“, „Fahrlehrer und Verkehrspsychologie“ sowie „Kooperation von Fahrschulen“ sowohl organisationsbezogene als auch inhaltsbezogene Komplexe die praktische Arbeit in diesem Arbeitskreis bestimmen. Damit ist der Rahmen auf moderate Weise eher breit abgesteckt und es darf dennoch eine in die Tiefe gehende Diskussion erwartet werden.
Die Qualität der Institution Fahrschule, die im Zuge des europäischen Vereinigungsprozesses durchaus im europäischen Gesamtzusammenhang betrachtet werden sollte, steht inhaltlich und organisatorisch auf dem Prüfstand.
DE, Bautzen
Hochschullehrer
Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR
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