Dauer
2 Tage
Teilnehmerkreis
Personen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instandsetzen und stilllegen; Personen, die die Dichtheit und Funktionsfähigkeit solcher Anlagen überwachen. Im fachspezifischen Teil wird insbesondere auf Gewerke im Bereich Behälter und Heizölverbraucheranlagen eingegangen.
Anforderungen
Fachkundiges Personal aus den betreffenden Unternehmen.
Zusatzleistungen
Lernmittel und Verpflegung sind im Preis enthalten.
Hintergrund
Betriebe, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instandsetzen, reinigen und stilllegen, müssen Fachbetriebe nach § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sein. Betriebe, die die Dichtheit und Funktionsfähigkeit solcher Anlagen überwachen, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Sie sind Fachbetrieb, wenn Sie über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen und die Eignung zum Fachbetrieb nach § 62 Abs. 1 WHG von einem akkreditierten Unternehmen festgestellt wurde. Am ersten Tag wird das geforderte Grundlagenwissen vermittelt, während im fachspezifischen Teil (zweiten Tag) insbesondere auf die Gewerke im Bereich Behälter und Heizölberbraucheranlagen eingegangen wird.
Inhalte
- Fachbetriebe nach § 62 Abs. 1 WHG: Voraussetzungen, Überwachung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und untergesetzliches Regelwerk
- Technische Regeln Wasser (TRW)
- Bauartzulassung und Eignungsfeststellung
- Muster-VAwS; landesspezifische Abweichungen; VAUwS
- LAU- und HBV-Anlagen
- Rohrleitungen
- Arbeitsschutzrecht
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Explosionsgefährdete Bereiche
- Altöllagerung
- Wasserrechtliche Genehmigungsgrundlagen, Anzeigepflicht (landesspezifisch)
- Baurechtliche Genehmigungsgrundlagen (landesspezifisch)
- Immissionsschutzrechtliche Grundlagen (Bundesrecht)
Abschluss
Die Schulung schließt mit einer Erfolgskontrolle ab. Die DEKRA Akademie stellt ein Zertifikat aus.
Kein Referent eingetragen