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Abweichungen vom Grundsatz des Vorrangs des Sanierungsplans durch Unternehmensfortführung sind in Frankreich möglich.
Nach französischem Insolvenzrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs eines Sanierungsplans durch Unternehmensfortführung gegenüber den anderen Möglichkeiten, die das französische Insolvenzrecht vorsieht, namentlich der Verkauf und die Liquidation. Dies folgt aus der Kombination der Bestimmungen der Artikel L. 631-1, L. 631-13 und L. 631-22 des Code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch). Zweck dieses Grundsatzes ist es, das Unternehmen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten.
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