Aufsatz, Deutsch, Eine Seite, McAdvo
Autor: Jürgen Möthrath
Erscheinungsdatum: 17.04.2009
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Bewährungsauflagen oder Geldauflagen im Rahmen des § 153a StPO, die zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens gezahlt werden, können als Werbungskosten abgezogen werden. Der Aufsatz stellt zugleich eine Besprechung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2009 (BFH, Urt. vom 15.01.2009 – AZ: VI R 37/06) dar.