Schweiz plant Einführung der Abgeltungsteuer
Schweiz plant Einführung der Abgeltungsteuer

Schweiz plant Einführung der Abgeltungsteuer

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, www.abgeltungsteuer.de

Autor: Thomas Disque

Herausgeber / Co-Autor: Steuerfachanwalt Disque

Erscheinungsdatum: 08.07.2009

Seitenangabe: 1-2


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Der schweizerische Bundespräsident Merz hat neue Pläne zur Konsolidierung des schweizerischen Bankgeheimnisses. An Stelle der heutigen Verrechnungssteuer soll eine Quellensteuer auf das Vermögen von In- und Ausländern erhoben werden. Der von der EU angestrebte "gläserne Bürger" soll damit verhindert werden. Daher wird an einer Nachfolgeregelung für das heutige System gearbeitet. Zwei Optionen stehen zur Wahl: Entweder die Schweiz wartet die Vorschläge der EU zur Überarbeitung des Zinsbesteuerungsabkommens ab – und ist damit zum Zuschauen degradiert. Oder die Schweiz wählt "die aktive Variante", wie sie der Bundespräsident nennt. Hierbei geht es um eine Quellensteuer, welche die Geldinstitute einziehen und der schweizerischen oder der jeweiligen ausländischen Steuerbehörde auf direktem Weg überweisen. Diese Steuer mit abgeltender Wirkung hätte zur Folge, dass Bürger, die ihr Vermögen bei einem Geldinstitut in der Schweiz deponiert haben, die Steuerlast endgültig beglichen hätten. Der Bundespräsident bezeichnet die Steuer daher zutreffend als "Abgeltungsteuer". Das schweizerische Bankgeheimnis könne so gewahrt werden, denn der jeweilige Staat, dem das Steueraufkommen überwiesen wird, würde so keine Angaben zur Person erhalten.

Mit der neuen Abgeltungsteuer würden mannigfaltige Vorteile einhergehen. Das schweizerische Steuersystem könnte vereinfacht werden. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer und die Besteuerung des Vermögens aufgrund der Steuererklärung würde für Schweizer entfallen. Nur wer eine individuelle Besteuerung begehrt, hätte sein Vermögen auch weiterhin zu deklarieren. Angedacht ist eine Abgeltungsteuer von 0,6 bis 0,8 Prozent auf das Vermögen.

Die Höhe der Abgeltungsteuer soll dabei an die Gegebenheiten des jeweiligen Vertragsstaates angepasst werden. Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz in einem Hochsteuerland haben, würden eine höhere Abgeltungsteuer zahlen als Steuerpflichtige in Niedrigsteuerländern. Auf jeden Fall bekämen die Vertragsstaaten höhere Einnahmen als mit der aktuellen Zinsbesteuerung.
Zudem würde die Ungleichbehandlung von In- und Ausländern entfallen, die aus den neuen Doppelbesteuerungsabkommen resultiert. Wer in der Schweiz seinen Wohnsitz hat, profitiert auch zukünftig vom Bankgeheimnis. Wer seinen Wohnsitz jedoch in einem Land hat, mit dem die Schweiz die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vereinbart hat, für den ist das Bankgeheimnis kein sicherer Schutzschild mehr.

© Thomas M.R. Disqué - Steuerfachanwalt
08.07.2009
www.abgeltungsteuer.de

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