Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 24.07.2015
Quelle: Justillon
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Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben
Ein Beitrag über ein kurioses Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 16.06.2011 – Az. L 5 AS 357/10.
Auszug:
"Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Besonders erfolgreich war er damit wohl nicht und so untersagte ihm die Arbeitsagentur, diese Listen weiter an potentielle Arbeitgeber zu schicken."
Hinweis:
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Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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