Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 13.07.2017
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Sex und Migräne gehören nicht ins Bewerbungsschreiben
Auszug:
Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste im Bewerbungsschreiben verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Besonders erfolgreich war er damit wohl nicht und so untersagte ihm die Arbeitsagentur, diese Listen weiter an potentielle Arbeitgeber zu schicken. Dagegen klagte der Betroffene. Er führte an, dass Bewerbungsverfahren „dem Ziel einer möglichst optimalen Stellenbesetzung“ dienen. „Daher sei eine Bewerbung nicht belohnungsorientiert, sondern authentisch abzufassen. Dazu gehöre für ihn die Beifügung der Mottoliste. Insoweit berufe er sich auch auf seine Grundrechte.“
Hinweis:
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Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
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