Sex und Migräne gehören nicht ins Bewerbungsschreiben
Sex und Migräne gehören nicht ins Bewerbungsschreiben

Sex und Migräne gehören nicht ins Bewerbungsschreiben

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 13.07.2017

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Sex und Migräne gehören nicht ins Bewerbungsschreiben

Auszug:
Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste im Bewerbungsschreiben verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Besonders erfolgreich war er damit wohl nicht und so untersagte ihm die Arbeitsagentur, diese Listen weiter an potentielle Arbeitgeber zu schicken. Dagegen klagte der Betroffene. Er führte an, dass Bewerbungsverfahren „dem Ziel einer möglichst optimalen Stellenbesetzung“ dienen. „Daher sei eine Bewerbung nicht belohnungsorientiert, sondern authentisch abzufassen. Dazu gehöre für ihn die Beifügung der Mottoliste. Insoweit berufe er sich auch auf seine Grundrechte.“

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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