Sicherheitsdatenblatt Erwerb der Sachkunde
Sicherheitsdatenblatt   Erwerb der Sachkunde

Sicherheitsdatenblatt Erwerb der Sachkunde

Seminar


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 14, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 620,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Kontaktanfrage

Zweitägiger Sachkundelehrgang EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß REACh-Verordnung, Anhang II, GHS- / CLP-Verordnung

Beschreibung:
Zweitägiger Sachkundelehrgang zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit großem Übungsteil zur praktischen Umsetzung. Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte.

Hintergrund:
Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen  zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren) bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.
 

Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."

 

Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde* auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an geeigneten Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.

Die Erstellung bzw. Aktualisierung / Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACh-Verordnung geregelt. Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 „Sicherheitsdatenblatt“ (BekGS 220) konkretisiert die Vorgaben und Anforderungen an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, ergänzt sie um nationale Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen.

Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst  werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und / oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.



Zielgruppe

Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitdatenblättern (SDB) beauftragt sind, Prüfer von SDB (Behördenvertreter, Sicherheitbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte), Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr - und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
07.10.2019 - 08.10.2019
Offenbach
Kontaktanfrage
01.07.2019 - 02.07.2019
Offenbach
Kontaktanfrage
15.04.2019 - 16.04.2019
Offenbach
Kontaktanfrage
10.01.2019 - 11.01.2019
Offenbach
Kontaktanfrage
01.08.2018 - 02.08.2018
Offenbach
Kontaktanfrage
25.06.2018 - 26.06.2018
Offenbach
Kontaktanfrage
24.10.2016 - 25.10.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
18.07.2016 - 19.07.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
06.04.2016 - 07.04.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
07.01.2016 - 08.01.2016
Offenbach
Kontaktanfrage
26.10.2015 - 27.10.2015
Offenbach
Kontaktanfrage
27.07.2015 - 28.07.2015
Offenbach
Kontaktanfrage
30.03.2015 - 31.03.2015
Offenbach
Kontaktanfrage
06.01.2015 - 07.01.2015
Offenbach
Kontaktanfrage