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Social Media und Arbeitsrecht


PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

Social Media und Arbeitsrecht

Seminar

Veranstalter: PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

Referenten: Jean Martin Jünger, Christian Oberwetter


Veranstaltungsseite: zur Homepage | Download Flyer

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 294, letzte 30 Tage: 16

Kontakt

Veranstalter

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

Telefon: +49-2234-694525

Telefax: +49-2234-694345

Preis: 360,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

 Erfahren Sie das Wichtigste zu:

■ Fehlervermeidung beim Online-Recruiting
■ Berufs- und privatorientierte Netzwerke
■ Pflichten gegenüber dem Bewerber
■ Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken
■ Private wie geschäftliche Nutzung von sozialen Netzwerken
durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
■ Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Social Media
■ Darstellung des Arbeitnehmers im Netz und die Rechte des Arbeitgebers
■ Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers im Netz
■ Herausgabe von Zugangsdaten, Kontaktdaten und Accounts
■ Beendigung der Nutzungsmöglichkeit
■ Firmenblogs
■ Arbeitgeberbewertungen im Web
■ Whistleblowing im Netz
■ Soziale Netzwerke und das Bundesdatenschutzgesetz
■ Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
■ Emailkontrolle
■ Internetnutzung
■ Nutzung von Smartphones und Tablets am Arbeitsplatz
■ Beweisverwertung im Gerichtsverfahren
■ Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers
■ Rechtswidrige Überwachung und deren Folge für den Arbeitgeber
■ Haftung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer
■ Social Media Guidelines
■ Rechte des Betriebsrats / Betriebsvereinbarung
■ Musterformulierungen und Checklisten
■ Rechtsprechung
 



Ihr Nutzen:

  • was Sie tun können und was gesetzlich erlaubt ist
  • wie Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Vorteil nutzen
  • Sie sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schützen

Teilnehmerkreis

Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche
als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt
sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs.6 BPersVG.