SozSichAbkBRAG - Mehr Rechtssicherheit bei Entsendung
SozSichAbkBRAG - Mehr Rechtssicherheit bei Entsendung

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Gesetz zum deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommen: Verfahrensstand und Regelungsgehalt

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Rolim, Mietzel, Wohlnick & Calheiros LLP

Autor: Dr. Alexander Wohlnick

Erscheinungsdatum: 23.01.2012

Seitenangabe: 1-3


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Am 3. Dezember 2009 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien ein Abkommen über die Soziale Sicherheit geschlossen. Ziel des Abkommens ist es, die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Entsendung von Arbeitnehmern in das jeweils andere Land zu verbessern. So soll auf der einen Seite die Doppelversicherung und die damit einhergehende doppelte Beitragsbelastung beseitigt werden und auf der anderen Seite durch eine gegenseitige Abstimmung von rentenversicherungsrechtlichen Regelungen die Situation von Arbeitnehmern, die in beiden Ländern in die Rentenversicherung eingezahlt haben, eine Verbesserung erfahren. Das „Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit" (SozSichAbkBRAG) wurde von deutscher Seite am 05. August 2010 ratifiziert. Seit dem 16. November 2011 liegt der Entwurf in Brasilien sowohl der Kommission für soziale Sicherheit und Familie als auch der Kommission für Verfassung, Recht und Staatsbürgerschaft vor. Am 20. Dezember 2011 hat der Berichterstatter der Kommission für soziale Sicherheit und Familie den Entwurf zur Billigung empfohlen. Die formelle Genehmigung durch die Kommission ist allerdings noch nicht erfolgt. Da die Vorlage als „vordringlich" eingestuft wurde, ist jedoch davon auszugehen, dass das Abkommen mittelfristig in beiden Länder in Kraft treten kann. Folglich erscheint es angebracht, die Regelungen und Auswirkungen des Abkommens genauer zu betrachten.

Dr. Alexander Wohlnick

DE, Düsseldorf

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