Cover Sportwetten zwischen Fußball-WM und EuGH
Aufsatz
 

Sportwetten zwischen Fußball-WM und EuGH

Preis:
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  • Veröffentlichungstyp:
Aufsatz
  • Sprache:
Deutsch
  • Erscheinungsdatum:
01.07.2010
  • Seiten:
1
  • Seiten von-bis:
1
  • Quelle:
NJW, Heft 27/2010
  • Beschreibung:

Derzeit erlangt die schon mehrere Jahre andauernde Diskussion um das vielgestaltige Thema Sportwetten neue Impulse. Gerade im Kontext der Fußball-WM wird deutlich, dass Sportwetten ein weit verbreitetes Phänomen sind.

Sportwetten unterliegen nach den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) einem staatlichen Monopol, das bis dato Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten bis hin zu BVerfG und EuGH ist. Dabei liegt die Motivation derer, die das Monopol in Frage stellen, auf der Hand: Sie wollen am finanziell attraktiven Sportwettensektor partizipieren. Der geltende GlüStV enthält indes Gründe, die für das Monopol und dessen Beibehaltung sprechen. So werden gem. § 1 GlüStV folgende Ziele angestrebt: Spielsuchtprävention/-bekämpfung, Kanalisierung des Angebotes, Jugend-/Spielerschutz, Abwehr von Folge-/Begleitkriminalität; flankierend hält der GlüStV ein Bündel von Maßnahmen bereit, das diesen Zielen Rechnung tragen soll.

Aktuell laufen die Vorbereitungen zur vorgeschriebenen Evaluierung des GlüStV.Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist der GlüStV (insbesondere hinsichtlich des Sportwettenmonopols) von den OVGs und vom BVerfG (etwa NVwZ 2009, 295) bestätigt worden. Auch der EuGH (zuletzt Urteil vom 3. 6. 2010, BeckRS 2010, 90665) hat in seinen jüngeren Entscheidungen an seiner bisherigen Linie festgehalten und Monopole im Sportwettenbereich gebilligt. Der rechtlichen Betrachtung steht namentlich die Sichtweise verschiedener Lobbyvertreter gegenüber, die sich im Rahmen der strukturierten Anhörung zur Evaluierung des GlüStV äußerten. Vor allem die Sportlobby hat eine Teilliberalisierung des Glücksspielwesens gefordert, konkret "eine staatlich regulierte kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes" (Pressemitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes [DOSB] vom 5. 5. 2010). Inwieweit sich dies mit der zugleich beabsichtigten Beibehaltung des Monopols im Lotteriebereich zu einem in sich geschlossenen Konzept verbinden ließe, scheint ebenso fragwürdig wie die ordnungsrechtliche Handhabbarkeit eines solchen Konstrukts. Bei einer Teilliberalisierung, die typischerweise mit einem wachsenden Angebot verbunden wäre, dürften insbesondere auch Suchtaspekte nicht außer Betracht bleiben. Es bleibt auch wegen der allgemeinen Nähe von Sport und Politik spannend, welche Folgerungen sich nach Abschluss der Evaluierung des GlüStV ergeben werden. Letztlich wird auf politischer Ebene zu entscheiden sein. Eine treffsichere Wette auf das Ergebnis des politischen Entscheidungsprozesses in Sachen Sportwetten stellt sich wegen der vielen in Wechselwirkung stehenden Parameter genauso schwierig dar wie eine Wette auf den Gewinner der Fußball-WM.

Es bleibt zu wünschen, dass Deutschland zweimal gewinnt: die WM und in Sachen Sportwetten.


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