Stefan Plangger
Stefan Plangger

Stefan Plangger

DE, Frankfurt


Unternehmen: Stefan Plangger

Berufsgruppe: Rechtsanwalt


Stefan Plangger

Expertentyp: Vortragsredner / Speaker, Berater, Sachverständiger / Gutachter

Geburtsjahr: 1965

Muttersprache: Deutsch

Fremdsprachen: Englisch

Aufrufe seit 11/2004: 3593 | letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Kettenhofweg 55

60325 Frankfurt

Deutschland

Telefon: +49-69-46939246

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Gesellschafterstreitigkeiten:

Hier gilt die Grundregel:

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Ein Streit in einer kleinen Gesellschaft (egal ob GmbH oder GbR/oHG/KG) ist schlimmer als ein Ehescheidung. Denn es geht um mehr als nur Liebe (zur Firma). Es geht auch um Geld und Arbeitsplätze.

Mein Ziel ist es, möglichst schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Denn je länger ein Streit dauert, desto schlechter geht es der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Im Regelfall bedeutet dies: 

  • unverzügliche Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen

Denn es gilt die Streitigkeiten rasch zu beenden. Ein normales Gerichtsverfahren dauert hierfür viel zu lange. Es sind dann längst Fakten geschaffen.

 

Geschäftsführer: Abberrufung und Kündigung

Kaum etwas ist schneller falsch gemacht, als in der GmbH einen Geschäftsführer abzuberufen und zu kündigen. Für den Nicht-Juristen wenig nachvollziehbar, sind die Formalitäten und Fristen aus der Satzung und dem Gesetz von erheblicher Bedeutung.

Die Nichteinhaltung dieser Formalitäten und Fristen führt häufig dazu, daß eine Abberufung und Kündigung unwirksam ist. Festgestellt wird dies manchmal erst nach 1-2 Jahren, mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, wie z.B. Gehaltsnachzahlungen an den Geschäftsführer.

Darum: Beachten Sie die Form- und Fristerfordernisse. Lassen Sie sich hierzu beraten.

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BAULÄRM

Kann Baulärm zu Problemen führen?
Die Standardantwort hierauf ist - Baulärm ist nicht vermeidbar. Er muss geduldet werden, insbesondere in einer Großstadt. Es gibt also keine Probleme.

Das ist falsch!!

Baulärm ist vermeidbar, nämlich am Ort der Immission, also beim Nachbarn. Gleichzeitig gibt es technische Möglichkeiten, den Baulärm am Ursprungsort zu reduzieren.

Die Immissionsschutzbehörden, Baubehörden sowie die Bauherren haben das Problem in der Vergangenheit oft auf die leichte Schulter genommen. Das führte seit 2011 immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, die neben intensiven Lärmüberwachungen auch zu Baustopps und Hotelunterbringungen für die Nachbarn führte.

Maßgeblich für die Beurteilung von Baulärm ist nach wie vor die bundesweit gültige "AVV Baulärm" von 1970. Diese setzt Lärmrichtwerte fest, welche einzuhalten sind - zu überwachen von der zuständigen Immissionsschutzbehörde.

Lassen Sie sich im Streitfall anwaltlich beraten.

  1. Ich bin Mitglied im NALS - DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik.  https://t1p.de/94ew
  2. Ich bin Mitglied im DIN-Ausschuss  NA 005-53-51 AA Abbrucharbeiten zur DIN 18007 Abbrucharbeiten. https://t1p.de/x9dz
 

 

 

 

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