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Strafbefreiende Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige

Beitrag, Deutsch, DanRevision Gruppe

Autoren: Sebastian Baur, , Alexander Busch und 13 weitere

Herausgeber / Co-Autor: DanRevision Gruppe

Erscheinungsdatum: 20.08.2011


Quelle: DanRevision Gruppe

Aufrufe gesamt: 680, letzte 30 Tage: 8

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DanRevision Gruppe

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Preis: Kostenlos

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Der deutsche Steuerzahler wird immer transparenter – Bankdaten werden angekauft und eine Reihe von gesetzlichen Regelungen wird laufend verschärft.
Zwangsläufig entsteht durch die immer zunehmende Gefahr der Entdeckung bei vielen "Steuerschwindlern" ein Gewissensdruck, für den das deutsche Steuerrecht ein einmaliges Ventil bereitstellt: Die strafbefreiende Selbstanzeige.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Viel kann schieflaufen, jeder Fall hat seine Besonderheiten, und manchmal steht man trotz guter Gesinnung schlechter da, als wäre man passiv geblieben. Professionelle Beratung ist auch hier oftmals billiger, als auf sie zu verzichten.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist geregelt in § 371 der Abgabenordnung. Sie erfolgt in der Regel im Wege der Abgabe einer Nacherklärung, die mit einem Anschreiben versehen ist. Das Finanzamt überprüft in der Folge Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und bestimmt die zu zahlende Steuer neu, zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 6 % p.a..