
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) sieht vor, dass der Erwerb von stillgelegten und von der Stilllegung bedrohte Betriebsstätten mit Zuschüssen gefördert werden kann. Die vorgesehenen Zuschüsse betragen in den ausgewählten Fördergebieten bis zu 50 %. Die zur Umsetzung der Fördermaßnahme verantwortlichen Länder haben hierzu entsprechende Förderrichtlinien erlassen. Im diesem Aufsatz soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen die Zuschüsse gewährt werden. Zunächst werden die für alle im Programm vorgesehenen Investitionsarten allgemeinen Voraussetzungen einer Förderung dargestellt und im Anschluss daran die besonderen für die Förderung des Erwerbs einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Die Richtlinien in den einzelnen Bundesländern, soweit sie dieses Investitionsvorhaben fördern, sind die Grundlage für eine Antragstellung. Als Abschluss wird ein kleines Beispiel gezeigt, wie sich die Förderung zahlenmäßig auswirkt. Eine Förderung kann auch für Existenzgründer, die ein Unternehmen bzw. dessen Betriebsstätte im Rahmen der Nachfolgeregelung erwerben wollen, sehr interessant sein.
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