Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen
Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen

Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten

Autor: Dr. Matthias Esch

Erscheinungsdatum: 2006


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Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen

Um es vorweg zu nehmen, Rechtsschutzversicherungen sind in keinem Fall ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Sehr viele Rechtsstreitigkeiten werden von Rechtsschutzversicherungen nicht erfasst, so zum Beispiel nahezu das gesamte Strafrecht und Familien- und Erbrecht. Auch unter Umständen äußerst kostenintensive Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf von Immobilien sind nicht rechtsschutzversicherbar. Sinnvoll sind Rechtsschutzversicherungen in all den Fällen, in denen um hohe Geldbeträge vor Gericht gestritten wird, wobei immer das Risiko besteht, dass man den Prozess auch verliert.

In diesem Fall müsste der Unterlegene auch die Kosten der anderen Partei tragen, was beispielsweise in Arzthaftpflichtprozessen leicht die Größenordnung des Kaufpreises eines Mittelklassewagens ausmachen kann. Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich innerhalb der versicherten Risiken die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren sowie die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige. Gerade Sachverständigengutachten innerhalb von Gerichtsverfahren können mit enormen Kosten verbunden sein, die die Leistungsfähigkeit eines Normalbürgers schnell überschreiten können.

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Dr. Matthias Esch

Rechtsanwalt, Notar, Mediator und Wirtschaftsmediator

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