Beitrag, Deutsch, Eine Seite, altii Fondsportal
Autor: Dr. Thomas Elser
Erscheinungsdatum: 29.11.2016
Quelle: altii Fondsportal
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Das Land Brandenburg hat im Bundesrat am 04.11.2016 eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet (vgl. BR-Drs. 643/16). Nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten sollen Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden. Damit sei der seinerzeitigen Begründung des damaligen Bundesfinanzministers Steinbrück („besser 25% von X als nix“) für die Einführung der Abgeltungsteuer gänzlich der Boden entzogen worden. Die im Jahre 2009 eingeführte Abgeltungsteuer sei nunmehr eine ungerechtfertigte Privilegierung von Besserverdienenden.
Bislang ist in der Diskussion unbeachtet geblieben, dass die lange vorbereitete Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 keineswegs lediglich mit der o.g. Bekämpfung der Steuerflucht begründet wurde, sondern eine Vielzahl weiterer Argumente für die Abgeltungsbesteuerung mit einem ESt-Satz von 25% sprachen. Sie wurde vom Gesetzgeber auch als eine moderne Besteuerungsform für private Kapitaleinkommen propagiert. Es erscheint daher an der Zeit, diese Punkte wieder in das Gedächtnis zu rufen.
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