Bei der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, handelt es sich um eine indirekte Steuer, denn Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter sind nicht identisch. Besteuert werden Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen von Bund und Ländern dar. Am Umsatzsteueraufkommen sind Bund, Länder und Gemeinden mit einem durch einfaches Gesetz veränderbaren Schlüssel beteiligt. Die Verteilung im Einzelnen regelt das Finanzausgleichsgesetz. Die Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Umsatzsteuer liegt gem. Art. 105 Abs. 2 GG beim Bund, während die Verwaltungskompetenz und somit die Steuererhebung Aufgabe der Länder ist.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die sich Bund, Länder und Gemeinden teilen dürfen. Umgangssprachlich wird diese auch Mehrwertsteuer genannt, weil auf Grund des Vorsteuerabzuges, der Unternehmer per Saldo letztendlich nur die Umsatzsteuer auf seinen Mehrwert abzuführen hat. Beispiel: Der Unternehmer kauft eine Ware für 100 EUR zzgl. 19 EUR Umsatzsteuer und verkauft diese für 200 EUR zzgl. 38 EUR Umsatzsteuer. Auf Grund des Vorsteuerabzuges hat er nur 19 EUR (38 EUR – 19 EUR) an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, wobei der Begriff Unternehmer im Umsatzsteuerrecht weiter gefasst ist, als im allgemeinen Sprachgebrauch. So ist auch eine Privatperson umsatzsteuerlich Unternehmer, wenn er eine Wohnung vermietet oder einen Neuwagen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland einführt. Der umsatzsteuerliche Unternehmer hat grundsätzlich für alle seine Lieferungen oder sonstige Leistungen Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, wenn diese als im Inland ausgeführt gelten. Das Umsatzsteuergesetz sieht hier aber Ausnahmen vor. So ist beispielsweise die langfristige Vermietung von Wohnraum von der Umsatzsteuer befreit. Findet kein Leistungsaustausch zwischen den Beteiligten statt, so sind diese Umsätze nicht steuerbar. Dieses ist beispielsweise bei einem echten Schadensersatz der Fall. Der Umsatzsteuersatz beträgt grundsätzlich 19% wobei es auch hier Ausnahmen gibt. So bestimmt das Umsatzsteuergesetz auf bestimmte Umsätze nur einen Steuersatz von 7%. Eine Allgemeindefinition, was der 7%igen Umsatzsteuer unterliegt, kann man nicht mehr vornehmen. Man kann lediglich sagen, dass Lebensmittel allgemein nur mit 7% belastet sind. Warum aber Kaviar und Hotelübernachtungen begünstigt sind, Kinderwindeln hingegen nicht begünstigt, weiß nur die Lobby.
Veranstalter: Haufe Akademie GmbH & Co. KG
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