Kurs / Schulung
Veranstalter: Busch-Stiftung
Referent: Bärbel Schönhof
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Sprache: Deutsch
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Pflegebedürftigkeit ist für die gesamte Familie nicht nur mit einer hohen persönlichen Belastung, sondern auch mit einem finanziellen Risiko verbunden. In den wenigsten Fällen reichen Einkünfte und Vermögen des Pflegebedürftigen aus, um die Kosten einer stationären Pflege vollständig bewältigen zu können. So führt früher oder später der Weg zum Antrag auf Gewährung von Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe). Die Sozialhilfeträger prüfen zunächst, ob der Pflegebedürftige im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sein Vermögen/Einkommen ausreichend für die Pflege eingesetzt hat. Wird Sozialhilfe bewilligt, prüft der Sozialhilfeträger, ob unterhaltsverpflichtete Personen vorhanden sind, die sich an den Kosten der stationären Pflege beteiligen müssen. Das sind zunächst die Ehepartner, sodann die Kinder des Pflegebedürftigen.
In der ersten Veranstaltung wird deshalb das Thema „Ehegattenunterhalt bei Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt: Wieviel bleibt von der eigenen Rente? Muss ich mein eigenes Vermögen, meine eigene private Altersvorsorge auflösen und für die Heimkosten des Ehepartners einsetzen? Was geschieht mit dem Haus, das ich nun allein bewirtschaften muss, aber auch alleine bewohne? In der zweiten Veranstaltung wird das Thema „Elternunterhalt bei Pflegedürftigkeit“ vorgestellt: Welche Freibeträge haben Kinder bei ihren monatlichen Einkünften/bei ihrem angesparten Vermögen? Können zusätzliche Beträge für die Altersvorsorge vom Einkommen abgesetzt werden? Was geschieht mit dem von den Eltern an die Kinder übertragenen Haus?