Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang auch in Bezug auf etwaige Sozialplanansprüche
Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang auch in Bezug auf etwaige Sozialplanansprüche

Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang auch in Bezug auf etwaige Sozialplanansprüche

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Autor: Dirk Helge Laskawy

Herausgeber / Co-Autor: Peggy Lomb

Erscheinungsdatum: 24.01.2007

Quelle: EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

Seitenangabe: 41-42


Aufrufe gesamt: 1028, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Telefon: +49-221-40088-0

Telefax: +49-221-40088-28

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05, ZIP 2006, 2143, die sich vor dem Hintergrund der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gemäß § 613 a Abs. 6 BGB mit der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB befasst.

Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führen sie aus, das insbesondere für die Arbeitgeberseite sehr praxisrelevante Urteil verdiene Zustimmung. Es enthalte konkrete Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der Unterrichtungspflicht und schaffe damit Rechtssicherheit. Richtig sei insbesondere die Ansicht, dass der Arbeitgeber über Verhandlungen mit dem Betriebsrat nicht berichten müsse, wenn - wie vorliegend - zum Zeitpunkt der Unterrichtung der Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans noch nicht beabsichtigt gewesen sei. Auch bestehe in derartigen Fällen grundsätzlich keine Pflicht zur nachträglichen Unterrichtung, denn der Anspruch sei erfüllt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zum Zeitpunkt der erstmaligen Unterrichtung maßgeblichen Informationen mitgeteilt habe.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 70

Veranstaltungen: 46

Aufrufe seit 08/2006: 12291
Aufrufe letzte 30 Tage: 5