Verhaltensrichtlinien für Mediatoren
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Verhaltensrichtlinien für Mediatoren

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Dr. Matthias Esch

Erscheinungsdatum: 2007


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Die Tätigkeit des Mediators setzt eine kompetente Weiterbildung im Bereich der Mediation voraus. Für den Anwaltsmediator bedeutet dies, dass er eine Ausbildung durchläuft, die der eines Fachanwalts entspricht. Für Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel die des „Wirtschaftsmediators“, sind weitere Kenntnisse nachzuweisen, die durch ein Zertifikat belegt werden müssen. Mediatoren sind durchaus befugt, sich der Öffentlichkeit vorzustellen und auf ihre professionellen Dienste hinzuweisen.

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Dr. Matthias Esch

Rechtsanwalt, Notar, Mediator und Wirtschaftsmediator

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