Das Verlagsrecht ist im Verlagsgesetz (VerlG)geregelt und betrifft das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Der Urheber kann sein Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an einen Verlag.
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Autorenmarketing, Buchhandel, E-Commercerecht, Filmmarketing, Filmpräsentation, Filmrecht, Geistiges Eigentum, Lizenzrecht, Musikproduktion, Musikrecht, Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsvermarktung, Telekommunikationsrecht, VideoproduktionIn der Musikwirtschaft spielen die sog. Verlagsrechte eine wichtige Rolle. Sie sind Gegenstand des Musikverlagsvertrags, der zwischen dem Komponisten bzw. Textdichter und dem Musikverlag geschlossen wird. Der Tätigkeitsbereich des Musikverlags ist in dem...