Verlagsrecht

Definition Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist im Verlagsgesetz (VerlG)geregelt und betrifft das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst  zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Der Urheber kann sein Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an einen Verlag.

  • Prof. Dr. Peter Storr
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