Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: KANZLEI Philipp Fürst
Erscheinungsdatum: 2012
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Verbraucherschutz – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Ersatzlieferung für mangelhaftes Verbrauchsgut − Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut – Verpflichtung des Verkäufers zum Aus- und Einbau - Unzumutbarkeit –Absolute Unverhältnismäßigkeit
Verbraucherschutz – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Ersatzlieferung für mangelhaftes Verbrauchsgut − Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut – Verpflichtung des Verkäufers zum Aus- und Einbau - Unzumutbarkeit –Absolute Unverhältnismäßigkeit
Bei Verkäufen an Verbraucher stellt sich bei Lieferung mangelhafter Sachen immer wieder die Frage, welche Ansprüche von den Gewährleistungsrechten eigentlich umfasst sind.
Ist z. B. die mangelhafte Sache bereits mit anderen Sachen verbunden, vermischt, verarbeitet oder eingebaut worden, weigern sich die Verkäufer mangelhafter Sachen grundsätzlich, die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau zu übernehmen, besonders dann, wenn der Einbau durch den Verbraucher selbst erfolgt ist. Hier geht es nicht um die sog. Mangelfolgeschäden, sondern darum, welcher Anspruch von dem Nachlieferungsanspruch umfasst ist und welche Unverhältnismäßigkeitseinrede des Verkäufers der mangelhaften Sache erheblich ist.
Der BGH hierzu jetzt geurteilt (Urt. v. 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08).
Philipp Fürst
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