Seminar
Veranstalter: Epp & Kühl
Referent: Dr. Christophe Kühl
Sprache: Deutsch
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Wir haben eine einzigartige, für den deutsch-französischen Rechtsverkehr prädestinierte Personal- und Know-how-Struktur aufgebaut.
• Die bei uns tätigen Rechtsanwälte sind zweisprachig, kulturell in Deutschland und Frankreich zu Hause und haben eine deutsche und französische juristische Ausbildung. Einige unserer Rechtsanwälte haben gleichzeitig die Zulassung als deutscher Rechtsanwalt und französischer Avocat.
• Unsere deutschen und französischen Rechtsanwälte haben Erfahrung in beiden Ländern und arbeiten in einer kommunikativ organisierten Struktur zusammen. Wir können die Vorteile beider Rechtssysteme nutzen, ohne unsere Mandanten an eine andere Struktur weiterverweisen zu müssen. Unser Know-How haben wir in langer Vorbereitungsarbeit übersichtlich strukturiert.
• Wir verfassen Verträge grundsätzlich zweisprachig. Der von einem Rechtsanwalt ausgearbeitete Vertrag wird von einer unserer in der juristischen Übersetzung erfahrenen, vereidigten Übersetzerinnen übersetzt. Ein Rechtsanwalt überprüft die juristische Korrektheit der Übersetzung. Damit vermeiden wir für unsere Mandanten die gewöhnlich bei juristischen Übersetzungen bestehenden Unklarheiten und die damit verbundenen Risiken.