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Vorlagepflicht eines Berufsgeheimnisträgers bei einer ihn betreffenden Außenprüfung
Vorlagepflicht eines Berufsgeheimnisträgers bei einer ihn betreffenden Außenprüfung

Vorlagepflicht eines Berufsgeheimnisträgers bei einer ihn betreffenden Außenprüfung

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, SteuK

Autor: Dr. iur. Helge Mutschler

Erscheinungsdatum: 2010


Seitenangabe: 196

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SteuK

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Die Anordnung einer Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) ist nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig. Nach der vorliegenden Entscheidung muss der Betroffene bei einer Prüfungsanordnung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlage jedoch beachten, dass er nur Unterlagen vorlegt, die nicht seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen.