Beitrag, Deutsch, Eine Seite, SteuK
Autor: Dr. iur. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 2010
Seitenangabe: 196
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Die Anordnung einer Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) ist nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig. Nach der vorliegenden Entscheidung muss der Betroffene bei einer Prüfungsanordnung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlage jedoch beachten, dass er nur Unterlagen vorlegt, die nicht seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen.