Beitrag, Deutsch, DER BETRIEB
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Erscheinungsdatum: 30.04.2012
Auflage: Steuerboard DB0471335
Quelle: Handelsblatt Steuerboard
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Bezugsquelle:
Gewinnabführungsverträge binden auf fünf Jahre. Verluste hat der Organträger zu tragen. Wenn sich die wirtschaftliche Situation der Organgesellschaft verschlechtert, steigt der Wunsch, den Vertrag zu beenden. Dabei ist Vorsicht angesagt, wenn die Organschaft nicht rückwirkend scheitern soll und damit auch die steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Es drohen hohe Steuernachzahlungen.
DE, Denkendorf/Stuttgart
Geschäftsführer
Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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