Vorzeitiges Ende eines Gewinnabführungsvertrags steuerlich gefährlich
Vorzeitiges Ende eines Gewinnabführungsvertrags steuerlich gefährlich

Vorzeitiges Ende eines Gewinnabführungsvertrags steuerlich gefährlich

Beitrag, Deutsch, DER BETRIEB

Autor: Dr. Wolfgang Walter

Erscheinungsdatum: 30.04.2012

Auflage: Steuerboard DB0471335

Quelle: Handelsblatt Steuerboard


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Gewinnabführungsverträge binden auf fünf Jahre. Verluste hat der Organträger zu tragen. Wenn sich die wirtschaftliche Situation der Organgesellschaft verschlechtert, steigt der Wunsch, den Vertrag zu beenden. Dabei ist Vorsicht angesagt, wenn die Organschaft nicht rückwirkend scheitern soll und damit auch die steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Es drohen hohe Steuernachzahlungen.

Dr. Wolfgang Walter

DE, Denkendorf/Stuttgart

Geschäftsführer

Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter

Publikationen: 36

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