Was darf der Content-Anbieter speichern ?
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Nutzungsdaten im Internet

Beitrag, Deutsch, Kanzlei Simona Keßler

Autor: Simona Keßler

Erscheinungsdatum: 01.03.2006

Quelle: www.password-online.de


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Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Darmstadt zur Zulässigkeit der Aufbewahrung von personenbezogenen Daten löst Verunsicherung unter Content-Anbietern im Internet aus. Das Urteil wirft die die Frage auf, ob ein Diensteanbieter Daten seiner Kunden, die bei der Nutzung des Dienstes im Internet anfallen, überhaupt speichern darf und, falls er dies darf, wann er diese Daten löschen muss.

Simona Keßler

DE, Düsseldorf

Kanzlei Simona Keßler

Publikationen: 4

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