Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Autor: Dirk Helge Laskawy
Erscheinungsdatum: 01.06.2011
Quelle: Praxis Unternehmensrecht (PU)
Seitenangabe: 165-168
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Früher enthielten Arbeitsverträge Berufsbezeichnungen. Heute wird oft nur die Funktion (z.B. Bereichsleiter) benannt, die der Arbeitnehmer bekleiden soll. Zudem behalten sich Arbeitgeber häufig vor, die Tätigkeit oder den Arbeitsort zu ändern. Bei Umstrukturierungen, die die Veränderung von Arbeitsbereichen und -strukturen erfordern, steht schnell die Frage im Raum, ob die arbeitsvertragliche Gestaltung ausreichend ist, um die Veränderungen einseitig umzusetzen. Das BAG hat kürzlich zu vorformulierten Versetzungsklauseln sowie zum Direktionsrecht des Arbeitgebers Stellung genommen. Dies ist der Anlass, nachfolgend das Verhältnis von arbeitgeberseitigem Weisungsrecht und Versetzungsklauseln zu skizzieren.
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