Wenn aus Zahlen Namen werden
Wenn aus Zahlen Namen werden

Wenn aus Zahlen Namen werden

Rechtliche Aspekte bei Internet-Domains

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Bund-Verlag GmbH

Autor: Jan A. Strunk

Erscheinungsdatum: 01.02.2005

Seitenangabe: 23-28


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Wer im grafischen Teil des Internet, dem so genannten \"World Wide Web\" (kurz: WWW oder \"Web\") Inhalte anbietet, will, dass diese auch gelesen werden. Dazu muss der potenzielle Nutzer diesen Inhalt allerdings erst einmal gefunden haben.

Am einfachsten ist das natürlich über die Verwendung einer möglichst \"aussagekräftigen\" Web-Adresse, des so genannten \"Domain-Namens\", möglich – also beispielsweise der Firmen- oder ein Markenname plus angehängtem \".de\".

Für eine Arbeitnehmer-Interessenvertretung im Internet erscheint die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Namensgebung auf den ersten Blick nur eingeschränkt zu gelten, ist der eigene Internet-Auftritt doch häufig auf dem von Firma oder Dienststelle genutzten Server abgelegt und dann meist nur als \"Unteradresse\" (Subdomain) der jeweiligen Firmen-/Dienststellen-Domain zu erreichen.

Das ist allerdings nicht zwingend und nicht immer so. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Websites, die von Interessenvertretungen unter \"eigenem\" Domain-Namen veröffentlicht werden. In der Regel wird bei der Namensgebung dabei aber der Bezug zum Unternehmen oder zur Dienststelle (manchmal auch zum Ort) deutlich gemacht.

Bereits hier ist auch auf den eigentlich selbstverständlichen aber dennoch oft verkannten Umstand hinzuweisen, dass man zwischen dem Domain-Namen und dem unter diesem Namen angebotenen Inhalt begrifflich unterscheiden muss: Auf ein- und dieselbe Website (Inhalt) kann durch beliebig viele Domain-Namen verwiesen werden.

Umgekehrt aber funktioniert das nicht: Ein Domain-Name kann immer nur auf ein konkretes Informationsangebot im Web verweisen und kann – anders als etwa Nachnamen – auch immer nur ein einziges Mal vergeben werden. Das liegt in der Natur der Sache und bildet oft den Kern erbitterter, gerichtlich um Domain-Namen geführter Streitigkeiten.

Es ist also keineswegs zwingend, dass man etwa die Informationen des Personalrats der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (www.fhtw-berlin.de/content/organisieren/Vertretungen/Personalrat/index.html) nur durch Eingabe dieser reichlich komplizierten Adressierung (es ist die komplette Adresse für die richtige Einstiegsseite) erreicht. Über eine Adresse wie zum Beispiel \"www.personalrat-fhtw-berlin.de\" ließe sich das entsprechende Angebot deutlicher leichter merken und auch finden. Hierzu müsste dieser Domain-Name lediglich über einen der zahlreichen Provider registriert und dort so eingerichtet werden, dass er stets auf den vollständigen, aber eben etwas komplizierten \"Adresspfad\" führt. Für eine solche \"Umleitungsfunktion\" ist es nicht einmal nötig, bei einem Anbieter Speicherplatz anzumieten.

Die Tatsache, dass die Web-Informationen des Betriebs- oder Personalrats in das Web-Angebot der Firma/Dienststelle eingebunden sind und dass die Inhalte auf einem dortigen Rechner vorgehalten werden, bedeutet also nicht notwendigerweise, dass damit auch die Web-Adresse (mit Firmenname und weiteren komplizierten Verzweigungen) unabänderlich festgelegt wäre. Via \"Umleitung\" kann man ohne Weiteres einen davon abweichenden, unter Umständen völlig anderen Domain-Namen benutzen.

Einer Interessenvertretung bietet sich damit grundsätzlich stets die Möglichkeit, ihre Öffentlichkeitsarbeit auch auf diesem Weg zusätzlich zu intensivieren. Grund genug, sich hier einmal etwas näher mit den rechtlichen Grundlagen der Namensvergabe im World Wide Web zu befassen.

Jan A. Strunk

DE, Flensburg

Rechtsanwalt

RAFAS ::: Fachanwaltskanzlei

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