Beitrag, Deutsch
Autor: Dr. Stefan Müller
Erscheinungsdatum: 2007
Seitenangabe: 343 ff.
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Nach § 613 a Abs. 5 BGB sind von einem Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer ordnungsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, die in diesem Absatz unter Nrn. 1 - 4 aufgeführt sind. Jeder betroffene Arbeitnehmer kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang einer solchen Mitteilung dem Betriebsübergang widersprechen. Problematisch ist jedoch, ob bzw. wann dieses Widerspruchsrecht erlischt, wenn keine, eine unvollständige bzw. eine formwidrige Unterrichtung erfolgt ist. Der Beitrag widmet sich dieser in der Praxis häufig anzutreffenden Rechtsfrage und geht näher auf das Verhältnis zwischen Widerspruchsrecht und Verwirkung (§ 242 Abs. 1 BGB) ein.
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