
Wonach richten sich die Notarkosten?
Notargebühren unterliegen gesetzlichen Regeln und sind nicht frei verhandelbar.
Ausschlaggebend ist die so genannte Kostenordnung (KostO), das gleiche Gesetz, in dem auch die Gerichtsgebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt sind. An diese Abrechnungsmodalitäten hat sich jeder Notar zu halten, andernfalls riskiert er im Rahmen einer der regelmäßigen Überprüfungen durch die Landesjustizverwaltung seine Amtsenthebung.
Der Grund für diese strenge Reglementierung besteht darin, die Unparteilichkeit des Notars zu gewährleisten. Die Wahl des richtigen Notars ist damit keine Kostenfrage.
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