In der modernen Unternehmenskultur verbreitet sich immer mehr der Ansatz, dass Zielvereinbarungen die Bestimmung der Variablen Gehaltsanteile von Arbeitnehmern dominieren.
Durch das "Führen mit Zielen" - dem sog. "Management by Objectives (MbO)" - sollen die anvisierten Ziele in einem offenen Gespräch zwischen dem Empfänger und dessen Führungskraft festgelegt werden: Sie sollen hoch, aber erreichbar sein - soweit die reine Lehre.
In der Praxis jedoch klagen Empfänger über vorgegebene Ziele, die nicht erreichbar sind. Führungskräfte monieren Gespräche von geringer Qualität sowie Tiefstapeleien ihrer Gegenüber. Wird schon hier der Grundstein für zukünftige Streitigkeiten gelegt, eskalierend bei unterjährigen Zielkorrekturforderungen und der späteren Bemessung der
Zielerreichung?
Der Autor unseres heutigen Newsletters, Diplom-Ökonom und Diplom-Psychologe Gunther Wolf zeigt Mechanismen auf, die zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über die Höhe von Zielen und damit die von Boni, Tantiemen oder Prämien geeignet sind.