Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Erscheinungsdatum: 13.02.2004
Quelle: EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht)
Seitenangabe: 129-130
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Der Verfasser kommentiert die Entscheidung des BAG vom 05.11.2003 - 5 AZR 469/02 -, die sich mit den Pflichten des Arbeitgebers nach § 3 S. 1 NachwG sowie mit den Rechtsfolgen eines Pflichtverstoßes befasst.
Nach kurzer Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe führt er aus, zu Recht habe der Senat in seinem Urteil, das auf der Linie bisheriger Rechtsprechung liege, der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung eine Absage erteilt, die einen allgemeinen Hinweis des Arbeitgebers auf den Tarifvertrag, in dem die Ausschlussfrist enthalten sei, nicht für ausreichend ansehe und einen gesonderten Hinweis auf die Ausschlussfrist fordere. Die Ansicht des Gerichtes berücksichtige den Schutzzweck des NachwG und stehe im Einklang mit der EWGRL 533/91. Sie trage zudem dem Umstand Rechnung, dass sich ein Arbeitnehmer mit den ihm zur Verfügung stehenden Informationsquellen selbst über die seinem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen unterrichten müsse.
Der Verfasser zeigt ferner kurz auf, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen das NachwG hat.
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