Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Herausgeber / Co-Autor: Peggy Lomb
Erscheinungsdatum: 10.06.2005
Quelle: EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht)
Seitenangabe: 487-488
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Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des BAG vom 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 -, die sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die Traifgebundenheit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahmeklausel zwingende Voraussetzung für deren Bewertung als Gleichstellungsabrede ist.
Nach kurzer Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe führen sie aus, der Senat habe diese Frage in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung zutreffend bejaht. Den Umstand, dass sich der Arbeitgeber bei Abschluss der Vereinbarung noch in der Gründungsphase befunden habe, habe es zu Recht ebenso für unbeachtlich angesehen wie die Tatsache, dass im Konzern die Tarifgebundenheit üblich gewesen sei. Da die Bezugnahmeklausel mithin nicht lediglich als Gleichstellungsabrede habe abgewertet werden können, habe dem Kläger ein Anspruch auf Vergütung nach dem neuen Entgelttarif zugestanden.
DE, Leipzig
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