
Zur Neuheit von Erfindungen aus der Nanotechnologie
Stefan Rolf Huebner
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Viele Nanotechnologie-Erfindungen betreffen an sich bekannte Stoffe oder Strukturen, die allein aufgrund der Wahl ihrer Dimensionen überraschende neue Eigenschaften aufweisen. Damit fallen sie in die Kategorie der sogenannten Auswahlerfindungen, wobei die Auswahl in Bezug auf eine Raumdimension oder eine davon abgeleitete Größe getroffen wird.
Während die meisten anderen Patentämter regelmäßig Patente für solche Erfindungen erteilen, versagt das Deutsche Patentamt (DPMA) Auswahlerfindungen beständig den Patentschutz. Es stützt sich dabei auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die sich jedoch nicht mit Auswahlerfindungen auf dem Gebiet der Nanotechnologie sondern auf konventionellen Technologiefeldern befassen.
Der Aufsatz hinterfragt diese Rechtsprechung in Hinblick auf Erfindungen aus der Nanotechnologie und plädiert dafür, die gegenwärtige Praxis zu überdenken, um Nanotechnologie-Erfindern einen angemessenen Patentschutz zu ermöglichen.
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