Beitrag, Deutsch, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
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Urteilsbesprechung
Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; das gilt auch bei einer „Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung. Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde. (BFH 07.09.06, V R 6/05).
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