Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung
Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung

Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung

Buch, Deutsch, 64 Seiten, GRIN Verlag

Erscheinungsdatum: 2008

ISBN: 3638930777


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Im Gegensatz zur GmbH, wo das oberste willensbildende Organ die Generalversammlung ist,
ist bei der AG der Einfluss der Eigentümer auf ein Minimum reduziert. Die Zuständigkeiten,
welche die Hauptversammlung der AG hat, sind im AktG eindeutig geregelt. Trotz dieses
Umstandes hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, wo der Hauptversammlung zwar kein
Mitspracherecht in der Geschäftsführung per Gesetz zugekommen ist, aber vom deutschen
BGH trotzdem als für zuständig erklärt worden ist (Holzmüller-Entscheidung, Macrotron-
Entscheidung und Gelatine-Urteil). In diesem Fall spricht man von einer ungeschriebenen
Zuständigkeit der Hauptversammlung. Die vorliegende Seminararbeit befasst sich
insbesondere mit den Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der
Geschäftsführung, hierbei vor allem mit den ungeschriebenen Zuständigkeiten. Zuerst wird
überblicksmäßig auf die Zuständigkeiten eingegangen, die der Hauptversammlung durch das
AktG eindeutig zuerkannt werden und anschließend wird anhand von Gerichtsentscheidungen
(wie bereits erwähnt: Holzmüller, Macrotron, Gelatine) auf die ungeschriebenen
Zuständigkeiten der Hauptversammlung eingegangen. Im Vordergrund dieser Abhandlung
steht dabei das Herausarbeiten der einzelnen Faktoren, welche eine derartige ungeschriebene
Zuständigkeit begründen und die (engen) Grenzen welche diesen ungeschriebenen
Zuständigkeiten gesetzt sind.
Anschließend an die theoretische Abhandlung über die Zuständigkeit der Hauptversammlung
in Angelegenheiten der Geschäftsführung wird auf den kürzlich vollzogenen
Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG (welche mittlerweile in eine SE
umgewandelt worden ist) eingegangen und untersucht inwieweit bei diesem Fall der
Hauptversammlung eine ungeschriebenen Zuständigkeit zugekommen ist oder nicht.

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