Zwangsverwaltung und abhandengekommene Mietkaution. Steht dem Mieter bis zur Auffüllung der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht zu?
Zwangsverwaltung und abhandengekommene Mietkaution. Steht dem Mieter bis zur Auffüllung der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht zu?

Zwangsverwaltung und abhandengekommene Mietkaution. Steht dem Mieter bis zur Auffüllung der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht zu?

Aufsatz, Deutsch, 6 Seiten, ZfIR Zeitschrift für Immobilienrecht

Autor: Katrin Wedekind

Herausgeber / Co-Autor: Leif Holger Wedekind

Erscheinungsdatum: 2009

Seitenangabe: 271-276


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Eine dogmatische Herleitung des Vorrangs der geschützten Rechtsstellung der Grundpfandrechtsgläubiger vor dem Mieterschutz - hier: Mietkautionen, die der Mieter an den Schuldner geleistet hat, die dieser jedoch nicht ordnungsgemäß angelegt und an den Zwangsverwalter herausgegeben hat. Hinweis: Bedauerlicher Weise vertritt der VIII. Zivilsenat des BGH die genau gegenteilige Auffassung, ohne dass erkennbar wäre, wo diese eine Stütze im geltenden Recht findet.

Katrin Wedekind

DE, Lüneburg

Partnerin

Sozietät Wedekind Rechtsanwälte Bankrecht Insolvenzrecht

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