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Definition - Dienstleisterauswahl

In Deutschland sind ca. 6000 Zeitarbeitsfirmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten am Markt tätig. Die richtige Auswahl des Dienstleisters unter Berücksichtigung seiner Kostenstruktur und seiner Qualitäten spielt daher eine wesentliche Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung und Implementierung von Zeitarbeit in Unternehmen.

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gelten in Deutschland zudem für die entleihenden Betriebe strenge Rechtsfolgen, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt.

Der Leiharbeitnehmer ist im Falle einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung (z.B. bei fehlender Lizenz gem. §1 AÜG) vom entleihenden Betrieb wie ein eigener Mitarbeiter zu behandeln, d.h. fest einzustellen, wobei die jeweiligen Fristen und Vereinbarungen der vorherigen Überlassung auf das neu entstehende Arbeitsverhältnis angerechnet werden.

Zudem haftet der entleihende Betrieb bei Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen der Zeitarbeitsfirma in voller Höhe (sog. Subsidiärhaftung). Auch hierauf ist bei der Auswahl der Dienstleister zu achten.

Definition "Dienstleisterauswahl" erstellt / geändert von:
Dipl.-Volksw. Christoph Lamoller - 15.06.2007 (1 mal bearbeitet)

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