
Im Zeitraum Januar/Februar 2008 veröffentlichte der Tschechische Schiedsgerichtshof 14 ADR-Entscheidungen zu .eu-Domains. Sämtliche Entscheidungen wurden durch einen Einzelrichter gefällt. In lediglich einem Fall kam es zu einer Abweisung der Beschwerde. Sechsmal war die Verfahrenssprache Englisch, viermal Deutsch. Je einmal wurde auf Holländisch, Italienisch, Polnisch und Tschechisch prozessiert. Dieser (über den rechts oben angebrachten "Externen Link" im Volltext abrufbare) Beitrag fasst die maßgeblichen Verfahren kurz zusammen und stellt die dort relevant gewordenen Rechtsfragen dar.
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