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Definition - Existenzgründungsberatung

ExistenzgründungsBeratung mit der KfW Bankengruppe

Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.

1. Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen? 

Gründer und junge Unternehmen
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.

2. Wie hoch ist der Zuschuss?

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen
folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (außer „ Phasing Out „-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
(außer „ Phasing Out „-Region Lüneburg)
75 % in den „ Phasing Out „-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg

3. Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss? Maximal 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

4. Wo kann der Antrag gestellt werden?

Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind.

5. Suchen Sie einen qualifizierten Berater?

Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei. Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für das Gründercoaching Deutschland gelisteten Berater.

6. Möchten Sie das Gründercoaching in Anspruch nehmen? Wir zeigen Ihnen, wie es geht. 

Sie wenden sich an einen Regionalpartner der KfW. Das ist zumeist eine IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) in Ihrer Nähe. Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind. Sie liefern alle gewünschten Informationen zu. Sie geben Ihren Antrag auf Gründercoaching beim Regionalpartner ab. Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit seinem positiven Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Zusage. Jetzt können Sie einen Gründercoach auswählen. Der Coach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein. Sie schließen mit Ihrem Coach einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Den Vertrag senden Sie an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein: Gesamtrechnung des Gründercoachs, Coachingbericht (Den Bericht erstellt der Gründercoach.) Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Coach aus.

Definition "Existenzgründungsberatung" erstellt / geändert von:
Thorsten Gareis - 22.04.2009 (1 mal bearbeitet)

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