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Gewerbliche Schutzrechte
Zur Klärung der begrifflichen Ausgangslage bezüglich gewerblicher Schutzrechte sollten zunächst die Begriffe Geistiges Eigentum und Geistige Eigentumsrechte erläutert werden.
Häufig werden in der Fachliteratur auch die entsprechenden englischsprachigen Ausdrücke Intellectual Property und Intellectual Property Rights verwendet.
Die Terminologie geht auf den Begriff Eigentum/Property zurück, der sich auf materielle Ressourcen bezieht. Der Begriff Geistig/Intellectual wiederum beschreibt die immaterielle Eigenschaft der Ressource. Der Umgang damit wird durch entsprechende Rechte/Rights geregelt (siehe auch Winter 1987 und Bouchaert 1990). Es gibt verschiedene Kategorien geistiger Eigentumsrechte: Dem Schutze der Ergebnisse geistigen Schaffens auf dem gewerblichen Gebiet dienen:
- Patente.
- Gebrauchsmuster.
- Geschmacksmuster.
- Topographieschutzrechte.
- Sortenschutzrechte.
- Kennzeichenrechte (früher: Warenzeichen).
Dem Schutze der Ergebnisse geistigen Schaffens auf dem kulturellen Gebiet dienen:
- Urheberrechte.
Analog wurde früher eine Unterscheidung zwischen Industrial und Intellectual vorgenommen. Dabei wurde der Begriff Intellectual Property eher für den Urheberschutz und der Begriff Industrial Property für Patente, Geschmacksmuster und Marken angewandt (Plant 1974).
In der folgenden Tabelle ist ein genereller Überblick über die verschiedenen Schutzrechtsarten aufgeführt, die im Folgenden noch weiter vertieft werden (siehe auch Diller 1994, Rebel 2003, Ilzhöfer 2002). Aufgeführt sind ferner der jeweilige Schutzgegenstand, inwiefern ein Verfahren erforderlich für die Schutzrechtsentstehung ist und ob dabei eine materiellrechtliche Prüfung erfolgt sowie die maximal erreichbare Schutzdauer.
| Schutzrechtsart | Schutzobjekt | Anmelde- erfordernis | Prüfung | Maximale Laufzeit |
| Patent | technische Erfindung | ja | ja | 20 Jahre |
| Gebrauchsmuster | technische Erfindung (keine Verfahren) | ja | nein | 10 Jahre |
| Geschmacksmuster | Gestaltung | ja | nein | 25 Jahre |
| Topographie | Halbleitertopographie | ja | nein | 10 Jahre |
| Kennzeichen | Marke geschäftliche Bezeichnung, Herkunftsangabe | ja nein nein | ja | alle 10 Jahre verlängerbar |
| Sortenschutz | Pflanzensorte | ja | ja | 25/30 Jahre |
| Urheberrecht | Werke der Literatur, Kunst, Wissenschaft, Software | nein | nein | bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers |
Kennzeichenrechte / Marken
Eine Marke ist ein Kennzeichenrecht und ist im rechtlichen Sinne ein Zeichen, das sich eignet, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schützbar sind Marken als:
- Wörter, z.B. Persil.
- Buchstabenkombinationen, z.B. ABB.
- Zahlenkombinationen, z.B. 501.
- Bildliche Darstellungen und Logos, z.B. Mercedes-Stern.
- Dreidimensionale Formen, z.B. Coca-Cola-Flasche
- Slogans, z.B. Never stop thinking.
- Kombinationen dieser Elemente als Wort-/Bildmarken, z.B. Continental-Gummi-Werke.
- Konturlose Farben und Farbkombinationen als visuell wahrnehm-bare Zeichen, z.B. Magenta/grau der Deutschen Telekom.
- Akustische Zeichen, z.B. Intel Inside Melodie.
- Positionsmarke, z.B. roter Streifen im Lloyds Herrenschuhabsatz.
Patente
Ein Patent verleiht seinem Inhaber das Recht, für ein bestimmtes territoriales Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum Dritten untersagen zu können, die Erfindung gewerblich zu nutzen insbesondere herzustellen, zu gebrauchen, anzubieten, zu lagern, zu importieren oder zu verkaufen (s. Patente).
Design / Geschmacksmuster
Unter Geschmacksmuster im rechtlichen Sinne wird die äußere Gestaltung von Erzeugnissen oder von Teilen eines Produktes verstanden, z.B. Industrial Design oder Stoffmuster. Diese Formgebung ist charakterisiert durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben oder Flächen oder durch das verwendete Material. Mit dem Designschutz wird ausschließlich die äußere Form geschützt.
[1]Quelle: Gassmann und Bader (2006): Patentmanagement. Innovationen erfolgreich nutzen und schützen. Springer: Berlin.
Definition "Marken Patente Design" erstellt / geändert von:
Dr. oec. Martin A. Bader, Dipl.-Ing., European Patent Attorney - 10.08.2006 (2 mal bearbeitet)
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