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Definition - Mobbing

Im arbeitsrechtlichen Verständnis bezeichnet Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.

Definition "Mobbing" erstellt / geändert von:
Dr. iur. Frank Sievert - 05.05.2008 (1 mal bearbeitet)

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