Umsatzsteuer / EinfuhrUmsatzsteuer
A) Definition
Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine Verkehrssteuer; sie wird als Bundessteuer von den Finanzämtern erhoben.
B) Was unterliegt der Umsatzteuer / Einfuhrumsatzsteuer?
Der /Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt, die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (sog. Eigenverbrauch), die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen für private Zwecke sowie der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird.
C) Wer ist Steuerschuldner?
Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer (z.B. Lieferant) Schuldner der Umsatzsteuer. In bestimmten Fällen ist nicht der leistende Unternehmer Steuerschuldner sondern der Leistungsempfänger.
Selbst ein Nichtunternehmer, der in einem Abrechnungspapier Umsatzsteuer gesondert ausweist, ist Steuerschuldner.
D) Streitfälle im Umsatzsteuerrecht
Streitfälle zwischen dem Unternehmer und dem Finanzamt, dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof treten insbesondere auf bei Fragen zur
- Unternehmereigenschaft
- Steuerbarkeit
- Steuerfreiheit
- Bemessungsgrundlage
- Ausfuhrlieferung
- Aufzeichnungspflicht
- Steuersatz
- Unterscheidung Lieferung oder sonstige Leistung und
- Leistungsart
Definition "Zollrecht" erstellt / geändert von:
Dr. iur. Frank Sievert - 19.03.2009 (1 mal bearbeitet)