1 tägige Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519, Anl. 3
1 tägige Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519, Anl. 3

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Seminar


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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Ziel

Bauen Sie vor: nach neuen Regeln verliert die vor 1. Juli 2010 erworbene Sachkunde ihre Gültigkeit bis 30. Juni 2016. Sachkundenachweise haben neu eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach den neu geltenden Regelungen. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.

Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Ihre Mitarbeiter eine gültige Sachkunde.

Thema

Nach derzeitigem Wissensstand wurde Asbest in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen, so bleiben Asbest und Arbeiten zur Asbestsanierung unverändert aktuell. Bisher galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Seit der Novellierung der TRGS 519 im Jahr 2014 ist jedoch eine Befristung der erforderlichen Sachkundenachweise eingeführt worden.

Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben.

Die neue Befristung der Gültigkeit betrifft die seit dem 20.03.2014 neu erworbenen, genau so wie alle in der Vergangenheit erworbenen Sachkundenachweise, die Befristung wurde auf sechs Jahre festgelegt. Wer vor dem 01.07.2010 seine Sachkunde erworben und bis zum 30.06.2016 keine 1-tägige Fortbildung absolviert hat, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde. Wer diese Frist verpasst hat, muss die Sachkunde komplett neu in einem 4,5-tägigen Kurs erwerben. Finden Sie alle Termine unter www.hdt-essen.de/asbestsanierung.

Nach der aktuellen TRGS 519, die im GMBL vom 20.03.2014 erschienen ist, gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten SachkundigenFortbildung.

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an dieser Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist.

Hinweise

 

Teilnahmevoraussetzung:

 

Mit der An­mel­dung zu die­ser Ver­an­stal­tung ist der frü­her er­wor­be­ne Sach­kun­denach­weis in Ko­pie ein­zu­rei­chen. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Teilnehmer beschränkt.

 

... weitere Infos



Zielgruppe

Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung Ihrer Sachkunde benötigen

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
11.10.2018
Essen
Dipl.- Ing. Brigitte Doleschel Kontaktanfrage