10 Jahre Rechtsprechung – und was am Admin-C haften blieb
10 Jahre Rechtsprechung – und was am Admin-C haften blieb

10 Jahre Rechtsprechung – und was am Admin-C haften blieb

Aufsatz, Deutsch, 9 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Möbius

Autor: Ralf Möbius, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Laura Dierking LL.M.

Erscheinungsdatum: 25.01.2010

Quelle: Expertenbranchenbuch

Seitenangabe: 1-9


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Seit mittlerweile gut 10 Jahren windet sich die Figur des administrativen Ansprechpartners der DENIC für Domainfragen (Admin-C) im Kreuzfeuer der Rechteinhaber und Gerichte. Soweit ein Domaininhaber nicht oder nur unter Schwierigkeiten greifbar ist, richtet sich alle Aufmerksamkeit auf den Admin-C, der dann für markenverletzende Domainnamen und inhaltliche Rechtsverstöße der Webseite in die Verantwortung genommen werden soll. Wie weit jedoch die Haftung des Admin-C reicht, wird nach wie vor uneinheitlich beantwortet – dabei lassen die Grundsätze der Störerhaftung im Zusammenwirken mit der Funktion des Admin-C bei genauer Betrachtung nur einen äußerst geringen Entscheidungsspielraum zu.

Ralf Möbius, LL.M.

DE, Hannover-Isernhagen

Inhaber

Rechtsanwaltskanzlei Möbius

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