Interview, Deutsch, 2 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG
Autor: Julian Modi
Erscheinungsdatum: 01.11.2011
Quelle: Multimedia & Recht
Seitenangabe: 736-737
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Das von Herrn Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. am 16.08.2011 vor dem AG Dachau erstrittene Urteil (Az.: 2 C 1423/10) ist in der Zeitschrift „MultiMedia und Recht“ - Ausgabe 11/2011 - erschienen. Dieselbe Entscheidung wurde bereits als Entscheidung der Woche in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) - Ausgabe 42/2011 - veröffentlicht.
Ein von uns vertretener Mandant soll angeblich über 1800 Mal eine 0137-Mehrwertdienste-Nummer angewählt haben. Daraufhin wurde ihm eine Rechnung über einen vierstelligen Betrag gestellt. Aus dem verkürzten Einzelverbindungsnachweis, auf den sich die Telekom neben dem Prüfprotokoll stützte, ging hervor, dass die Anrufe teilweise im Sekundentakt erfolgt sein sollen. Kurios ist dabei, dass unser Mandant Linienbusfahrer ist und über 80 Anrufe innerhalb von ca. 10 Minuten während einer Fahrt getätigt haben soll. Mit anwaltlicher Kreativität konnte Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. durch Befragung von Fahrgästen als Zeugen den Anscheinsbeweis der Telefonrechnung und des Prüfprotokolls erschüttern.
Das entsprechende Urteil finden sie auf der Seite 736 in der Ausgabe 11/2011 der Zeitschrift MultiMedia und Recht.
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